Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 45 SGB 1, § 97 Abs 2 S 1 SGB 12
Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen eines Persönlichen Budgets - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 04.10.2016 - S 29 SO 92/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16
Der Antrag habe sich auf einen bestimmten, bereits abgeschlossenen Zeitraum bezogen (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 19/15 R -, juris, RdNr. 25).Zutreffend hat bereits das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass für in der Vergangenheit liegende Zeiträume im Regelfall nur eine Kostenerstattung oder Kostenfreistellung verlangt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016, a.a.O.).
- BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16
Soweit nach § 30 Abs. 1 letzter Teilsatz SGB XII im Einzelfall auch ein höherer Mehrbedarf berücksichtigt werden kann, ergeben sich aus dem Vorbringen der Klägerin keine Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen in ihrem Fall erfüllt sein könnten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 13/14 R -, juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruch auf Wechsel von stationärer zu …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16
Die hiervon abzugrenzenden Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53ff. SGB XII), welche die Klägerin mit ihrem Antrag ausschließlich geltend gemacht hat, dienen nicht dem Zweck, dauerhaft eine notwendige Pflege sicherzustellen, wenn eine Besserung oder Milderung des körperlichen Zustands bzw. der Folgen einer Behinderung zwar angestrebt wird, aber nicht mehr im Vordergrund der Bemühungen steht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER -, juris;… Scheider in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII - Sozialhilfe, 19. Aufl. 2015, § 53 SGB XII, RdNr. 70.1). - LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16
Der Senat sieht keine Grundlage zur Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets, soweit eine Zielvereinbarung nicht zumindest die Grundlage der Qualitätssicherung und die abzudeckenden Bedarfe regelt (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER-, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsbewilligung in Form eines …
Er hat indes weder substantiiert dargelegt noch belegt, dass er Ausgaben hatte, die vom bewilligten persönlichen Budget nicht abgedeckt waren (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juli 2017 - L 8 SO 58/16 - juris Rdnr. 37).Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, weil der Kläger, der die objektive Beweislast trägt, - siehe oben - weder substantiiert dargelegt noch belegt hat, dass er Ausgaben hatte, die vom bewilligten persönlichen Budget nicht abgedeckt waren (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juli 2017 - L 8 SO 58/16 - juris Rdnr. 37).